BEITRAGSORDNUNG

§ 1 Grundlagen, Gültigkeit

1. Grundlage zur Festlegung von Beiträgen und Gebühren ist der Eigenanteil des

Vereines zur erforderlichen Liquidität des Haushaltes.
2. Diese Beitragsordnung wurde satzungsgemäß von der Mitgliederversammlung am 09.12.2025 beschlossen und ist gültig bis zum Beschluss einer neuen Beitragsordnung.
3. Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag erhoben.

§ 2 Höhe der Jahresbeitrages

1. Der Jahresbeitrag beträgt 40,00 Euro für natürliche Personen.
2. Höhere Zuwendungen sind durchaus erwünscht. Diese gelten dann als Spende und können durch eine Spendenquittung belegt werden.


§ 3 Form der Beitragsentrichtung und Verfahren bei Verletzung der Zahlungspflicht

1. Die Zahlung des Jahresbeitrags natürlicher Personen erfolgt im Lastschriftverfahren oder per Überweisung.

Der Einzug wird in der Regel bis zum 15. Januar des Jahres fällig.
2. Kosten, die durch fehlende Deckung, Kontolöschung oder sonstige Ursachen entstehen, muss das Mitglied tragen. Sie bestehen aus einer Rücklastschriftgebühr der Bank und einer Bearbeitungsgebühr des Vereins, deren Höhe im § 4 Absatz (2) dieser Beitragsordnung geregelt ist.


§ 4 Einmalige Gebühren

1. Aufnahmegebühr: Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

2. Bearbeitungsgebühr: Für jede Zahlungserinnerung bzw. Mahnung oder einen durch das Mitglied schuldhaft verursachten zusätzlichen Bearbeitungsaufwand ist jeweils eine Gebühr zu entrichten. Sie beträgt pro Vorgang 5,00 Euro.


§ 5 Einmalige Umlagen

Sofern im laufenden Haushaltsjahr aus in der Planung unabsehbaren wichtigen Gründen Maßnahmen für

– den Fortbestand des Vereines,

– nicht durch den Verein verursachte Verschuldungen,

unabdingbar sind, kann eine einmalige Umlage durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Berlin, 09.12.2025